Mietminderung bei Sichtbehinderung durch Errichtung eines Balkons an den Außenmauern der Wohnung des höheren Stockwerks
AG Hamburg-Wandsbek, vom 08.02.2002 - Aktenzeichen 716 A C 265/01
DRsp Nr. 2009/7464
Mietminderung bei Sichtbehinderung durch Errichtung eines Balkons an den Außenmauern der Wohnung des höheren Stockwerks
Ist nach dem Ausbau eines Balkons an die Außenmauern der Wohnung des höheren Stockwerks der Ausblick aus den Wohnungsfenstern beschränkt, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10 % berechtigt.