Mietminderung bei Lärmbelästigung durch den Innenausbau eines gegenüberliegenden Hauses
AG Münster, vom 21.02.2006 - Aktenzeichen 3 C 3583/05
DRsp Nr. 2009/7576
Mietminderung bei Lärmbelästigung durch den Innenausbau eines gegenüberliegenden Hauses
Lärmbelästigung durch den Innenausbau eines gegenüberliegenden Hauses berechtigt jedenfalls dann nicht zu einer Mietminderung, wenn auch im Übrigen mit Fahrzeug- und Umweltgeräuschen ständig zu rechnen ist.