Mietminderung bei Lärm durch Öffnen und Schließen eines Metall-Hoftores
AG Köln, vom 22.10.2001 - Aktenzeichen 214 C 437/00
DRsp Nr. 2009/7471
Mietminderung bei Lärm durch Öffnen und Schließen eines Metall-Hoftores
Verursacht das Öffnen und Schließen eines Metall-Hoftores Geräusche, die die zulässigen Grenzwerte in der Wohnung überschreiten, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 15 % berechtigt.