Mietminderung bei Lärm- und Erschütterungen durch Eröffnung einer Sachgasse für den Durchgangsverkehr
AG Berlin-Köpenick, vom 17.01.2006 - Aktenzeichen 3 C 262/05
DRsp Nr. 2009/7569
Mietminderung bei Lärm- und Erschütterungen durch Eröffnung einer Sachgasse für den Durchgangsverkehr
Der Mieter einer Wohnung, die bei Abschluss des Mietvertrages an einer erkennbar auf Dauer angelegten Sackgasse gelegen war, ist zur Minderung des Mietzinses um 8 % berechtigt, wenn diese für den Durchgangsverkehr freigegeben wird und es zu vermehrter Belastung durch Lärm und Erschütterungen kommt.