Mietminderung bei bei Abschluss des Mietvertrages erkennbaren Bauarbeiten auf einem angrenzenden Betriebsgelände
LG Berlin, vom 28.08.2006 - Aktenzeichen 62 S 73/06
DRsp Nr. 2009/7502
Mietminderung bei bei Abschluss des Mietvertrages erkennbaren Bauarbeiten auf einem angrenzenden Betriebsgelände
Ist bereits bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar, dass es auf einem angrenzenden Fabrikgelände zu Bauarbeiten kommen wird, so besteht ein Recht zur Minderung des Mietzinses auch dann nicht, wenn der Mieter das Ausmaß der zu erwartenden Beeinträchtigungen unterschätzt hat.