Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche
AG Menden, vom 22.02.2006 - Aktenzeichen 4 C 444/05
DRsp Nr. 2009/7579
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche
Ist die Wohnfläche einer Doppelhaushälfte lediglich in einer Zeitungsannonce mit 78 qm angegeben worden, ist über darüber aber bei Abschluss des Mietvertrages nicht gesprochen worden und enthält dieser auch keine Angabe der Wohnfläche, so begründet eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von der Angabe in der Zeitungsannonce jedenfalls dann kein Recht zur Mietminderung, wenn der Mieterin nach ihrem eigenen Bekunden schon bei Abschluss des Mietvertrages klar war, dass diese Angabe wahrscheinlich zu hoch gegriffen sei.