Mieterhöhung wegen Modernisierung - Fernwärme statt Gasetagenheizung
LG Hamburg, Urteil vom 08.01.2002 - Aktenzeichen 316 S 136/01
DRsp Nr. 2003/16723
Mieterhöhung wegen Modernisierung - Fernwärme statt Gasetagenheizung
Wird eine Gasetagenheizung gegen einen Fernwärmeanschluss ausgetauscht, so ist darin keine Modernisierungsmaßnahme zu sehen. Im Übrigen ist eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ausgeschlossen, wenn der Anschluss an die Fernwärme ohne weiteren allgemeinen Nutzen nur die Heizkosten des Mieters erhöht hat.
Normenkette:
MHG § 3 ;
Hinweise:
Zum Gebot der Wirtschaftlichkeit bei Umstellung der Heizung auf Fernwärme vgl. auch LG Berlin (Urteil - 65 S 352/99 - 17.3.2000, DRsp I (133) 787 b = NJW-RR 2001, 1590 = NZM 2002, 64).