MHG § 2 § 2 Abs. 2 § 2 Abs. 1 S. 2 § 3 Abs. 1 S. 3 § 3 Abs. 1 S. 4 § 3 Abs. 1 S. 5 § 3 Abs. 1 S. 6 § 3 Abs. 1 S. 7 § 3 Abs. 1 S. 1 § 3 Abs. 3 S. 2 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 124
NZM 2002, 211
ZMR 2002, 339
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 61 S 323/99
AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 7 C 116/99
Mieterhöhung nach MHG bei gleichzeitiger Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten
KG, Beschluss vom 17.01.2002 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 4/01
DRsp Nr. 2002/5411
Mieterhöhung nach MHG bei gleichzeitiger Durchführung von Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten
»1. § 2 Abs. 1 Satz 2 MHG ist bei einem Erhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2MHG auch dann zu prüfen, wenn die Wohnung, für die der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung begehrt, im sogenannten LAMOD - Programm instandgesetzt und modernisiert worden ist und der mit dem Zustimmungsverlangen begehrte Mietzins nicht über dem Mietzins liegt, der sich nach den im Fördervertrag zugelassenen Mietzinssteigerungen ergibt.2. Im übrigen wird der Erlass eines Rechtsentscheids abgelehnt.«
Normenkette:
MHG § 2 § 2 Abs. 2 § 2 Abs. 1 S. 2 § 3 Abs. 1 S. 3 § 3 Abs. 1 S. 4 § 3 Abs. 1 S. 5 § 3 Abs. 1 S. 6 § 3 Abs. 1 S. 7 § 3 Abs. 1 S. 1 § 3 Abs. 3 S. 2 ;
Gründe:
I.
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