Die Kläger nehmen den Beklagten auf Zahlung von Mietzins für Gewerberäume in Anspruch.
I.
Der Kläger zu 1.) war zum Testamentsvollstrecker über den Nachlaß des Herrn K2 ernannt, den Frau K und der Kläger zu 2.) beerbt haben. Die ungeteilte Erbengemeinschaft zwischen Frau K und dem Kläger zu 2.) ist mittlerweile aufgehoben. Für den Erbanteil der Frau K ist der Kläger zu 1) weiterhin zum Testamentsvollstrecker bestellt.
Zum Nachlaß gehört ein zur Immobilie I-Straße in C gehörender Teileigentumsanteil von 892 qm, den der Erblasser am 01.08.1994 von dessen Voreigentümer T gekauft hatte.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|