KG - Beschluss vom 11.03.2002
24 W 310/01
Normen:
WEG § 26 Abs. 1 § 27 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2002, 175
ZMR 2002, 695
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 07.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 85 T 89/01
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 14.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 70 II 38/00

Keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG-Verwalter

KG, Beschluss vom 11.03.2002 - Aktenzeichen 24 W 310/01

DRsp Nr. 2002/13344

Keine Vertretung der Wohnungseigentümer durch unwirksam bestellten unterbevollmächtigten WEG -Verwalter

»Überträgt der WEG -Verwalter seine Verwalteraufgaben und -befugnisse vollständig auf einen unterbevollmächtigten Verwalter, kann dieser die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht wirksam in einem Beschlussanfechtungsverfahren vertreten, auch wenn der unterbevollmächtigte Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen und im Beisein des Geschäftsführers der eigentlichen WEG -Verwalterin durchgeführt hat.«

Normenkette:

WEG § 26 Abs. 1 § 27 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: