Keine Schadensersatzpflicht der Wohnungseigentümer wegen unklarer Eigentümerbeschlüsse
KG, Beschluss vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 24 W 9879/00
DRsp Nr. 2003/16204
Keine Schadensersatzpflicht der Wohnungseigentümer wegen unklarer Eigentümerbeschlüsse
»Ein Wohnungseigentümer, der im Hinblick auf einen für ihn unklaren Eigentümerbeschluss bauliche Veränderungen (hier: Pergola auf Terrasse) vornimmt und zu deren Beseitigung verpflichtet wird, hat gegen die übrigen Wohnungseigentümer keine Schadensersatzansprüche wegen der Kosten für Auf- und Abbau.«