I.
Zwischen den Parteien besteht ein Mietvertrag über Räumlichkeiten zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäfts für Heimtextilien, Betten, Bettwaren und dazugehörigen Randsortimenten. Hinsichtlich der von der Klägerin (= Mieterin) zu zahlenden Nebenkosten heißt es in § 8 des Mietvertrages (u.a.):
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Für die abzurechnenden Betriebs- und Nebenkosten werden Abschlagszahlungen von DM 1,20,--/mqm zuzüglich Mehrwertsteuer monatlich von der Mieterin mit der Miete gezahlt.
Eine genaue Abrechnung erfolgt jeweils zum Jahresende nach Rechnungslegung bis spätestens zum 31. März des Folgejahres. Der Mieterin sind nachprüfbare Belege zur Verfügung zu stellen.
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