I.
Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Sie streiten um die Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung vom 19.9.2000, mit denen der Inhaber der weiteren Beteiligten zum Verwalter bestellt und diesem der Abschluss eines Verwaltervertrags angeboten sowie die Übergabe der Verwalterunterlagen an ihn geregelt wurde.
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