LG Köln, vom 03.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 442/99
Haftung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Kosten umfangreicher Sanierungsarbeiten
OLG Köln, Urteil vom 06.03.2002 - Aktenzeichen 17 U 100/00
DRsp Nr. 2004/7783
Haftung der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für die Kosten umfangreicher Sanierungsarbeiten
Die Mitglieder einer Bauherren- bzw. Sanierungsgemeinschaft haften regelmäßig nur nach ihrem jeweiligen Miteigentumsanteil für die Kosten umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Wohnungseigentumsanlage.