Auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers werden die Beschlüsse der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 13.05.2008 - 8 T 232/07 - sowie der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 23.11.2007 - 3 II 75/07 WEG - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 03.05.2007 zu TOP 7 wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die weitergehenden Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten der Verfahren erster und zweiter Instanz tragen die Antragsgegner zu 84 % und der Antragsteller zu 16 %. Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Antragsgegnern zu 86 % und dem Antragsteller zu 14 % auferlegt.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|