Gebührenstreitwert einer Klage auf Mängelbeseitigung
BGH, vom 13.02.2007 - Aktenzeichen VIII ZR 342/03
DRsp Nr. 2009/7496
Gebührenstreitwert einer Klage auf Mängelbeseitigung
Der Gebührenstreitwert einer Klage eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung bemisst sich nach dem 3 1/2-fahren Jahresbetrag der vom Mieter geltend gemachten Minderungsquote.