Fristlose Kündigung wegen Cannabis-Anbau auf dem Balkon
LG Ravensburg, Urteil vom 06.09.2001 - Aktenzeichen 4 S 127/01
DRsp Nr. 2003/16796
Fristlose Kündigung wegen Cannabis-Anbau auf dem Balkon
Hat der Mieter auf dem Balkon seiner Mietwohnung eine größere Anzahl von Cannabis-Pflanzen angebaut, aus denen sich eine nicht geringe THC-Menge gewinnen lässt, so begründet dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter.