BFH, Urteil vom 14.11.2001 - Aktenzeichen X R 120/98
DRsp Nr. 2002/908
Fremdfinanzierte Versorgungszahlungen
»Schuldzinsen, die gezahlt werden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Finanzierung einer als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 aEStG) abziehbaren privaten Versorgungsrente, sind nicht ihrerseits als dauernde Last abziehbar.«