AG Elmshorn, vom 16.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 48 C 23/14WEG
LG Itzehoe, vom 19.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 S 121/15
Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner Bestellungszeit; Ehemaliger Verwalter als Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer; Heilung des in der unwirksamen Zustellung an den nicht mehr bestellten Verwalter liegenden Mangels durch den Zugang der Klageschrift bei den beklagten Wohnungseigentümern
BGH, Urteil vom 20.04.2018 - Aktenzeichen V ZR 202/16
DRsp Nr. 2018/6623
Fortführen der Verwaltung durch den ehemaligen Verwalter über das Ende seiner Bestellungszeit; Ehemaliger Verwalter als Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer; Heilung des in der unwirksamen Zustellung an den nicht mehr bestellten Verwalter liegenden Mangels durch den Zugang der Klageschrift bei den beklagten Wohnungseigentümern
Führt der ehemalige Verwalter über das Ende seiner Bestellungszeit die Verwaltung fort, ist er nicht mehr nach § 45 Abs. 1WEG Zustellungsvertreter der Wohnungseigentümer.Ist die Bestellung des Verwalters abgelaufen oder ein bestellter Verwalter aus anderen Gründen nicht vorhanden, kann die Zustellung entweder direkt an die beklagten Wohnungseigentümer oder in entsprechender Anwendung von § 45 Abs. 2WEG an den von den Wohnungseigentümern bestellten Ersatzzustellungsvertreter oder nach § 45 Abs. 3WEG an einen durch das Gericht bestellten Ersatzzustellungsvertreter erfolgen.ZPO § 189
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