Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei gleichzeitiger Ersetzungsklausel; Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Anheftung von Nachträgen zu einem langfristigen Mietvertrag
BGH, Urteil vom 06.04.2005 - Aktenzeichen XII ZR 132/03
DRsp Nr. 2005/8283
Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei gleichzeitiger Ersetzungsklausel; Formularmäßige Vereinbarung einer Pflicht zur Anheftung von Nachträgen zu einem langfristigen Mietvertrag
»a) Zur Trennbarkeit einer in Formularmietverträgen über Geschäftsräume unbedenklichen salvatorischen Erhaltungsklausel von einer zugleich vereinbarten, im Hinblick auf das AGBG bedenklichen salvatorischen Ersetzungsklausel (im Anschluß an BGHZ 145, 203, 212).b) Zur Auslegung einer Klausel in einem Nachtrag zu einem langfristigen Mietvertrag, mit der sich die Parteien verpflichten, den Nachtrag dem Mietvertrag anzuheften, wenn dieser selbst aus mehreren nicht miteinander verbundenen Urkunden besteht.c) Zur Frage, ob der für eine GmbH geleisteten Unterschrift unter einen langfristigen Mietvertrag zur Wahrung der Schriftform ein die Vertretung kennzeichnender Zustand beizufügen ist (Abgrenzung zu Senatsurteilen vom 16. Juli 2003 - XII ZR 65/02 - NJW 2003, 3053, 3054 und vom 5. November 2003 - XII ZR 134/02 - NJW 2004, 1103 f.).«