OLG Saarbrücken - Beschluss vom 05.03.2002
5 W 230/01-69
Normen:
WEG § 27 Abs. 2 Nr. 4 § 16 Abs. 2 § 10 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2002, 316
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 20.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 143/01
AG Saarbrücken - 1 U 94/00 WEG,

Ermächtigung des Verwalters zur Einlegung eines Rechtsmittels; Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.03.2002 - Aktenzeichen 5 W 230/01-69

DRsp Nr. 2003/11325

Ermächtigung des Verwalters zur Einlegung eines Rechtsmittels; Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

1. Der Verwalter ist gem. § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind. Allerdings hat er, wenn eine Ermächtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht vorliegt, nachträglich einen Beschluß über die Fortführung des Rechtsmittelverfahrens zu erwirken. .... unschädlich, wenn dies unterbleibt, sofern die Wohnungseigentümer formell am Verfahren beteiligt werden.2. Im gerichtlichen Verfahren nach dem WEG können Beschlüsse Rechtskraft entfalten.3. Ein Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer wird trotz Verstreichens der Anfechtungsfrist nicht bestandskräftig, wenn die Angelegenheit, über die beschlossen wurde, nicht dem Mehrheitsprinzip unterworfen war.4. Ein Vertrauen der Gemeinschaft in die Bestandskraft eines nicht wirksam zustande gekommenen Beschlusses über den Austausch von Fenstern und Türen auf Kosten der einzelnen Wohnungseigentümer ist nicht gegeben.

Normenkette:

WEG § 27 Abs. 2 Nr. 4 § 16 Abs. 2 § 10 Abs. 1 S. 2 ;

Gründe:

A.

Die Beteiligten sind die Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft P-straße in S.