I.
Die Antragsteller und der Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Der minderjährige Antragsgegner war vom 14.12.1996 bis 10.12.1997 Eigentümer einer Wohnung, und ist seit 19.9.1995 Eigentümer einer weiteren Wohnung sowie seit 14.12.1996 Eigentümer weiterer 12 Wohnungen und dreier Garagenstellplätze.
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