BayObLG - Beschluss vom 18.07.2002
2Z BR 148/01
Normen:
WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 2 § 28 Abs. 5 ;
Fundstellen:
NZM 2002, 874
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 4748/00
AG München 481 UR II 552/96,

Entstehung der Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers - Verpflichtung durch Eigentümerbeschluss über Jahreseinzelabrechnungen - Eigentumswechsel

BayObLG, Beschluss vom 18.07.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 148/01

DRsp Nr. 2002/13272

Entstehung der Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers - Verpflichtung durch Eigentümerbeschluss über Jahreseinzelabrechnungen - Eigentumswechsel

»1. Die Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers entsteht erst durch einen Eigentümerbeschluss über Einzelwirtschaftspläne oder durch einen Eigentümerbeschluss über Jahreseinzelabrechnungen.2. Der Eigentümerbeschluss über Jahreseinzelabrechnungen verpflichtet nur diejenigen Wohnungseigentümer, die zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung im Grundbuch eingetragen sind. Zu diesem Zeitpunkt ausgeschiedene Wohnungseigentümer schulden Wohngeld bis zum Zeitpunkt des Eigentumswechsels nur aufgrund der Einzelwirtschaftspläne.«

Normenkette:

WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 2 § 28 Abs. 5 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller, die Antragsgegner und die weiteren Beteiligten sind die Wohnungseigentümer einer aus mehreren Gebäuden bestehenden größeren Wohnanlage, die Anfang der 70er Jahre errichtet wurde. Die Wohnungen haben eine Fußbodenheizung, die sowohl den Fußboden als auch die darunter liegende Zimmerdecke erwärmt. Die Wohnräume waren ursprünglich mit Teppichboden ausgestattet.