LG Köln, vom 11.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 29 T 263/03
AG Brühl - 90 II WEG 95/02 WEG - 3.9.2003,
Eintragung eines WEG-Beschlusses in ein Protokollbuch
OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 220/05
DRsp Nr. 2006/21062
Eintragung eines WEG -Beschlusses in ein "Protokollbuch"
»Sieht die Teilungserklärung vor, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in ein "Protokollbuch" erforderlich ist, so genügt es nicht, wenn die Protokolle in sich geheftet und genietet, durchnummeriert sowie mit Seitenzahlen versehen sind und mit einem vorgehefteten Inhaltsverzeichnis in einem Ordner aufbewahrt werden.«