Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 27. Juli 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt Zustimmung zur Erhöhung der Miete für eine von dem Beklagten gemietete 95,83 qm große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Bremen um 47,69 € auf monatlich 518,93 € ab dem 1. Juli 2015.
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