I. Streitig ist die lohnsteuerliche Behandlung der Zahlungen, die die L-GmbH (Klägerin und Revisionsklägerin --Klägerin--) an einzelne Arbeitnehmer dafür erbracht hat, dass diese der Klägerin Räume vermietet haben, die als Außendienst-Mitarbeiterbüros genutzt wurden.
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