Bindung der Wohnungseigentümer an einen Beschluss, einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Gewährleistungsklage zu beauftragen
OLG München, Urteil vom 11.02.2002 - Aktenzeichen 17 U 4845/01
DRsp Nr. 2003/16532
Bindung der Wohnungseigentümer an einen Beschluss, einen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Gewährleistungsklage zu beauftragen
Beauftragt der Verwalter aufgrund eines bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses einen Rechtsanwalt, der die Ansprüche einiger der Wohnungseigentümer auf Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum gegen den Bauträger gerichtlich geltend machen soll, kann der einzelne Wohnungseigentümer weder den auch im eigenen Namen abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Anwalt noch die in seinem Namen erteilte Prozessvollmacht widerrufen.