Im Revisionsverfahren ist umstritten, ob dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) für seine 1975 geborene Tochter für die Monate Oktober bis Dezember 1997 Kindergeld zusteht.
Die Tochter befand sich vom 1. September 1994 bis 21. Januar 1997 in Ausbildung zur Speditionskauffrau. Nach Bestehen der Prüfung im Januar 1997 schloss sie mit ihrem früheren Ausbildungsbetrieb einen befristeten Anstellungsvertrag für die Zeit vom 22. Januar 1997 bis 30. September 1997. Sie erhielt für Januar 1997 eine Ausbildungsvergütung von 1 671 DM und von Februar bis September 1997 aus dem Angestelltenverhältnis ein Gehalt von monatlich brutto 2 700 DM. Im Oktober 1997 nahm sie ein Universitätsstudium (Rechtswissenschaften) auf. Sie war allerdings schon für das Sommersemester 1997, das im April 1997 begann, immatrikuliert.
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