BayObLG - Beschluss vom 21.02.2002
2Z BR 145/01
Normen:
BayBO Art. 7 Abs. 4 ; BGB § 1004 ; WEG § 3 § 7 Abs. 4 § 21 Abs. 4 § 22 Abs. 1 § 48 Abs. 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2002, 254
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 6811/01
AG München 482 UR II 899/00 WEG ,

Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung wohnungseigentumsrechtlicher Vorschriften über bauliche Veränderungen - Geltung des allgemeinen Nachbarrechts - Geschäftswert für Anspruch auf Beseitigung einer Doppelgarage

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 2Z BR 145/01

DRsp Nr. 2002/9098

Beseitigungsanspruch des Wohnungseigentümers - wirksame Abbedingung wohnungseigentumsrechtlicher Vorschriften über bauliche Veränderungen - Geltung des allgemeinen Nachbarrechts - Geschäftswert für Anspruch auf Beseitigung einer Doppelgarage

»1. Sind bei einer erst noch zu errichtenden Wohnanlage die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über bauliche Veränderungen wirksam abbedungen, so entfällt regelmäßig auch ein Anspruch auf Herstellung eines dem Aufteilungs-, Lage- und Bauplan entsprechenden Zustandes. Errichtet in diesem Fall ein Wohnungseigentümer abweichend vom Lageplan auf der ihm zugewiesenen Sondernutzungsfläche ein Gebäude, so sind für die Begründetheit eines Anspruchs auf Beseitigung einer baulichen Veränderung die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts maßgebend.2. Zum Geschäftswert für ein Verlangen auf Beseitigung einer an der Grenze zur Sondernutzungsfläche errichteten Doppelgarage.«

Normenkette:

BayBO Art. 7 Abs. 4 ; BGB § 1004 ; WEG § 3 § 7 Abs. 4 § 21 Abs. 4 § 22 Abs. 1 § 48 Abs. 3 ;

Gründe

I.