I.
Die Antragsteller, ein Ehepaar, und der Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus zwei Wohnungen und zwei Garagen bestehenden Wohnanlage. Den Antragstellern gehört die Erdgeschosswohnung und dem Antragsgegner die Wohnung im 1. Obergeschoss "samt zwei Kellerräumen und dem Speicher".
Auf dem Grundstück befinden sich vor dem Fenster der Wohnung der Antragsteller ein Sitz- und Grillplatz mit einem Grillkamin, einem Tisch und zwei Bänken aus Holz, drei hölzernen Wagenrädern und einer Pergola aus Holz, die teilweise mit Kunststoffwellplatten überdeckt ist.
Die Antragsteller haben beantragt, den Antragsgegner zu verpflichten, der Beseitigung und Entsorgung dieser Gegenstände zuzustimmen, ferner festzustellen, dass der Antragsgegner nicht berechtigt ist, den Speicher zu Wohnzwecken zu nutzen und dazu auszubauen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|