1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken - Grundbuchamt - vom 23. Mai 2018 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000,- Euro.
I.
Im Grundbuch von St. Johann, Band XXX, Blatt XXXXX, ist hinsichtlich des dort im Bestandsverzeichnis eingetragenen ½-Miteigentumsanteils an dem Grundstück Flur XX, Flurstück X/XX, Gebäude-und Freifläche Wohnen, verbunden mit dem Sondereigentum an den mit Nr. X bezeichneten Räumlichkeiten im Keller- und Erdgeschoss nebst Balkon und Garage Nr. X, eine Veräußerungsbeschränkung folgenden Wortlautes eingetragen (Bl. 15 d.A.):
"Zustimmung durch Eheleute K. P. und I. bzw. durch den Längstlebenden ist erforderlich".
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|