Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines Treppenlifts; keine Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den Beschluss
LG Erfurt, Beschluss vom 19.02.2002 - Aktenzeichen 7 T 575/01
DRsp Nr. 2003/16687
Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines Treppenlifts; keine Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den Beschluss
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann den Einbau eines Treppenlifts zugunsten der gehbehinderten Mieterin eines Wohnungseigentümers mehrheitlich beschließen.2. Durch den Beschluss wird kein Sondernutzungsrecht begründet.