Die nach §§
Es beruht auf einer Verletzung des Rechts, dass das Landgericht den Beschluss der Versammlung der Eigentümer vom 4.Juni 2003 zu TOP 4, soweit eine Sonderumlage in Höhe von 8.000,00 EUR zum Abbau der Unterdeckung per 31.12.2002 beschlossen worden ist, für wirksam erachtet hat (§
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