Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Az. 13 HK
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens und die Kosten der Nebenintervention zu tragen.
3.Dieses Urteil sowie das in Ziffer 1 bezeichnete Urteil des Landgerichts München I sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.
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