Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 17. Mai 2017 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 27. März 2015 wird zurückgewiesen.
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