1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder vom 02.06.2016 (Az.:
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren wird auf 8.400,00 € festgesetzt.
I.
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