Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 6. Dezember 2016 aufgehoben und das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 17. Juni 2014 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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