I. Die Klägerin verlangt als Zwangsverwalterin eines Grundstücks von der Beklagten Pachtzins und Nutzungsentschädigung in Höhe von insgesamt 50.133,76 EUR.
Die Beklagte pachtete mit Vertrag vom 22. Februar 2001 von den Eigentümern ein Grundstück in Berlin. Der monatliche Pachtzins betrug 29.500 DM (15.083,11 EUR) zuzüglich MWSt. In § 6 des Pachtvertrages heißt es:
"§ 6 Abtretung
1. Der Pachtzins wird abgetreten an die D.bank AG in Höhe von zurzeit monatlich 29.500 DM ...
Der monatliche Pachtzins wird von der Pächterin unmittelbar an die D.bank AG als Zessionarin auf das Darlehenskonto ... überwiesen, bis zum 30. Juni 2001 jedoch nur ein Betrag von 25.000 DM. Nach dem 30. Juni 2001 erfolgt die Überweisung in Höhe von monatlich 29.500 DM.
..."
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