OLG München - Beschluss vom 18.12.2023
34 Wx 311/23 e
Normen:
BGB § 107; GBO § 20; WEG § 16 Abs. 2;
Fundstellen:
DNotI-Report 2024, 21
MDR 2024, 293
ZEV 2024, 187
NZFam 2024, 336
FamRZ 2024, 609
ZEV 2024, 223
FGPrax 2024, 57
MittBayNot 2024, 273
ErbR 2024, 384
Rpfleger 2024, 323
Vorinstanzen:
AG Ingolstadt, vom 12.12.2023

Ansehen der Überlassung eines Grundstücks zu Miteigentum als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft; Eintragung im Grundbuch als Bruchteilseigentümer von Grundbesitz

OLG München, Beschluss vom 18.12.2023 - Aktenzeichen 34 Wx 311/23 e

DRsp Nr. 2024/96

Ansehen der Überlassung eines Grundstücks zu Miteigentum als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft; Eintragung im Grundbuch als Bruchteilseigentümer von Grundbesitz

Die Überlassung eines Grundstücks zu Miteigentum ist grundsätzlich als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB anzusehen.

Tenor

I. Die Beschwerde der Antragsteller gegen Ziffer 6 der Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 12.12.2023 wird zurückgewiesen.

II. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.

III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 107; GBO § 20; WEG § 16 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten zu 2 bis 4 begehren ihre Eintragung im Grundbuch als Bruchteilseigentümer von Grundbesitz.