I.
Die Beteiligten zu 1 bis 7 bilden die im Rubrum genannte Eigentümergemeinschaft. Der Beteiligte zu 1 bewohnt eine Wohnung im ersten Obergeschoss. Zu der Anlage gehört eine Reihe von Garagen. Dem Beteiligten zu 1 steht die Garage Nr. 6 zur Verfügung. Zwischen dem Wohngebäude und den Garagen liegt eine Hoffläche, die von einigen Miteigentümern, deren Besuchern und - solange das im Erdgeschoss von dem Miteigentümer E... inzwischen geschlossene Ladengeschäft betrieben wurde - den Geschäftskunden zum Abstellen von Fahrzeugen benutzt wird.
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