1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 8. Februar 2017, Az.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 1.) sowie die Beklagte zu 2.) als deren persönlich haftende Gesellschafterin, aus eigenem und vorsorglich auch aus abgetretenem Recht der H... GbR auf Zahlung eines Projektentwicklungshonorars in Höhe von 20.000 € nebst Prozesszinsen in Anspruch.
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