KG - Beschluss vom 20.03.2002
24 W 10233/00
Normen:
WEG § 16 ;
Fundstellen:
ZMR 2002, 464

Abänderung eines unbilligen Kostenverteilungsschlüssels

KG, Beschluss vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 24 W 10233/00

DRsp Nr. 2005/7505

Abänderung eines unbilligen Kostenverteilungsschlüssels

1. Der in der Gemeinschaftsordnung vereinbarte Kostenverteilungsschlüssel gilt auch dann, wenn er grob unbillig ist. 2. Ein Anspruch der Gemeinschaft gegen einen Miteigentümer auf Mitwirkung bei der Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann im Verfahren der Beschlussanfechtung nicht im Wege der Einrede entgegen gehalten werden.

Normenkette:

WEG § 16 ;
Fundstellen
ZMR 2002, 464