§ 1 WoFlV
FNA: 2330-32-1
Fassung vom: 25.11.2003
Stand: 01.07.2024
zuletzt geändert durch:
-, - vom 25.11.2003

§ 1 WoFlV Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

WoFlV ( Wohnflächenverordnung )

(1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden. (2) Zur Berechnung der Wohnfläche sind die nach § 2 zur Wohnfläche gehörenden Grundflächen nach § 3 zu ermitteln und nach § 4 auf die Wohnfläche anzurechnen.