LG Hamburg - Urteil vom 10.01.1990 ((90) 5/89 Ns) - DRsp Nr. 1994/14674
LG Hamburg, Urteil vom 10.01.1990 - Aktenzeichen (90) 5/89 Ns
DRsp Nr. 1994/14674
Verheiratet i.S. von § 171StGB ist nur, wer in einer formell gültigen Ehe lebt, so daß eine Nichtehe, also eine Ehe, die von Anfang an nicht war, nicht zur Bestrafung nach § 171StGB führen kann.