Ausschluss des VA bei Bagatellversorgung der Gegenseite

An das Amtsgericht ... - Familiengericht -

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In dem Scheidungsverfahren ...

rege ich für die von mir vertretene Ehefrau an, hinsichtlich der Anrechte des Ehemannes bei der ...  

(Name des Versorgungsträgers) den Versorgungsausgleich nicht gem. § 18 VersAusglG auszuschließen.

Zwar liegen in rechnerischer Hinsicht die Voraussetzungen eines Bagatellfalls nach § 18 Abs. 3 VersAusglG vor. Jedoch ist aufgrund der gebotenen Ermessenabwägung hier die Durchführung des Versorgungsausgleichs gleichwohl geboten, weil

die Ehefrau angesichts ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse dringend auf den Ausgleich angewiesen ist.

(und/oder: die Versorgung des Ehemannes eine besonders hohe Dynamik besitzt.)

(und/oder: die Versorgung des Ehemannes einen umfassenden Schutzbereich bietet, den die Ehefrau benötigt.)

(und/oder: die Ehefrau durch die Übertragung die ihr noch fehlende Wartezeit auffüllen kann.)

 

... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt