An das Amtsgericht ... - Familiengericht -
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In dem Scheidungsverfahren ...
rege ich für die von mir vertretene Ehefrau an, hinsichtlich der Anrechte des Ehemannes bei der ... 18 VersAusglG auszuschließen. (Name des Versorgungsträgers) den Versorgungsausgleich nicht gem. §
Zwar liegen in rechnerischer Hinsicht die Voraussetzungen eines Bagatellfalls nach § 18 Abs. 3 VersAusglG vor. Jedoch ist aufgrund der gebotenen Ermessenabwägung hier die Durchführung des Versorgungsausgleichs gleichwohl geboten, weil
die Ehefrau angesichts ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse dringend auf den Ausgleich angewiesen ist.
(und/oder: die Versorgung des Ehemannes eine besonders hohe Dynamik besitzt.)
(und/oder: die Versorgung des Ehemannes einen umfassenden Schutzbereich bietet, den die Ehefrau benötigt.)
(und/oder: die Ehefrau durch die Übertragung die ihr noch fehlende Wartezeit auffüllen kann.)
... Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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