BayObLG - Beschluss vom 26.03.2001
3Z BR 5/01
Normen:
BGB § 1792, § 1897, § 1908c, § 1908i; FGG § 12, § 68, § 69g;
Vorinstanzen:
LG München 1 - 13 T 16848/00 ,
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 701 XVII 262/93

Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen entspricht

BayObLG, Beschluss vom 26.03.2001 - Aktenzeichen 3Z BR 5/01

DRsp Nr. 2001/7848

Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen entspricht

»1. Bei der Bestellung einer Gegenbetreuerin ist die persönliche Anhörung der Betroffenen in der Regel nicht erforderlich. Bestehen aber Zweifel, ob der Vorschlag der Betroffenen, eine bestimmte Person zu bestellen, dem wirklichen Willen der Betroffenen entspricht, so kann die persönliche Anhörung der Betroffenen geboten sein.2. Bestehen solche Zweifel, muss das Beschwerdegericht diese Anhörung wiederholen, wenn das Erstgericht nach Anhörung der Betroffenen deren Wünschen nicht entsprochen hat und das Beschwerdegericht anders entscheiden will.«

Normenkette:

BGB § 1792, § 1897, § 1908c, § 1908i; FGG § 12, § 68, § 69g;

Gründe

I.

Die sehr vermögende Betroffene leidet an einer psychischen Erkrankung mit katatonischer Symptomatik. Sie wird in einem für sie erworbenen Haus aufgrund eines Pflegevertrages gegen erhebliches Entgelt von einer Pflegerin in deren Familie umfassend versorgt.