Zur Frage der kostenrechtlichen Relevanz der Anhörung nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO
OLG Hamm, Beschluss vom 02.02.2001 - Aktenzeichen 6 WF 320/00
DRsp Nr. 2002/6201
Zur Frage der kostenrechtlichen Relevanz der Anhörung nach § 613 Abs. 1 S. 2 ZPO
Die Anhörung der Eltern zum Sorgerecht im Rahmen des § 613ZPO löst keine Beweisgebühr aus und erhöht auch nicht den Streitwert des Verfahrens. Dies ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt.