Zur Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
OLG Naumburg, Beschluss vom 16.01.2001 - Aktenzeichen 3 WF 1/01
DRsp Nr. 2002/6275
Zur Berücksichtigung des Kindergeldes im Rahmen der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe
Im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist Kindergeld als Einkommen demjenigen zuzurechnen, dem es zufließt, da die Prozesskostenhilfe an die sozialhilferechtlichen Bestimmungen angepasst wurde und nach diesen Vorschriften Kindergeld Einkommen ist.