Die Beschwerde des Antragstellers gegen die mit Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Potsdam vom 06.01.10 - 43 F 374/09 getroffene Kostenentscheidung wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.
I. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Familiengericht die Kosten für das erledigte Umgangsverfahren dem Antragsteller auferlegt und den Verfahrenswert auf 3.000,- € festgesetzt. Der Antragsteller meint, die Kosten seien gegeneinander aufzuheben.
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