I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht vom 11. November 2009 wird zurückgewiesen.
II. Der Beteiligte zu 4 trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.
Er hat die den übrigen Beteiligten im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
III. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000 € festgesetzt.
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